Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 22.06.2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der FinAudit Pro GmbH, Wirtschaftsstraße 12, 10115 Berlin (nachfolgend "FinAudit Pro") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Finanzprüfungs- und Beratungsdienstleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als FinAudit Pro ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn FinAudit Pro in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Dienstleistungen vorbehaltlos erbringt.

2. Vertragsschluss

Die Angebote von FinAudit Pro sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn FinAudit Pro dem Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat.

Die Beauftragung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung nichts anderes ergibt, ist FinAudit Pro berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang anzunehmen.

Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Beginn der Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber erklärt werden.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung von FinAudit Pro. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

FinAudit Pro ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen qualifizierter Dritter zu bedienen.

FinAudit Pro wird die Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erbringen. FinAudit Pro schuldet jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, FinAudit Pro alle für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber benennt einen qualifizierten Ansprechpartner, der für die Beantwortung von Fragen und die Bereitstellung von Informationen zur Verfügung steht.

Der Auftraggeber gewährt FinAudit Pro Zugang zu seinen Räumlichkeiten, IT-Systemen und anderen Ressourcen, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist.

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist FinAudit Pro nach Ankündigung berechtigt, die Leistungserbringung bis zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten auszusetzen. Hierdurch verursachte Mehrkosten können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise von FinAudit Pro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

FinAudit Pro ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen und/oder Teilrechnungen entsprechend der bereits erbrachten Leistungen zu stellen.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei FinAudit Pro.

Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. FinAudit Pro behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

6. Vertraulichkeit

FinAudit Pro verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangten Geschäftsgeheimnisse mit der im Geschäftsleben üblichen Sorgfalt zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.

Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer des Vertrages hinaus.

Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich

  • zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verschulden von FinAudit Pro öffentlich bekannt werden;
  • FinAudit Pro bereits vor der Offenlegung bekannt waren;
  • FinAudit Pro von einem Dritten rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat;
  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.

7. Haftung

FinAudit Pro haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für sonstige Schäden haftet FinAudit Pro nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FinAudit Pro oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von FinAudit Pro beruhen.

Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit FinAudit Pro einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Dienstleistungen übernommen hat.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag beginnt mit der Annahme des Auftrags durch FinAudit Pro und läuft bis zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • der Auftraggeber mit der Zahlung eines Betrages in Verzug ist, der mindestens 10% der Vergütung beträgt;
  • über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird;
  • der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht erfüllt.

9. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.